Eingeschränkte Sicht gilt seit langem als Ursache für Fahrzeugkollisionen. Tote Winkel an großen Fahrzeugen können Fußgänger, Radfahrer und sogar Fahrzeuge verdecken und zu katastrophalen Folgen führen. Änderungen im Design der Fahrzeugkabine, die die Sicht verbessern, und Fortschritte in der Fahrzeugsicherheitsausrüstung, einschließlich Kamera-Monitor-Systemen, haben die indirekte Sicht erheblich verbessert, und wenn sie mit aktiven Sensorsystemen kombiniert werden, warnen sie den Fahrer, wenn sich ein gefährdeter Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befindet.

Der Weg zur Vision Zero ist weltweit fest vorgezeichnet. Die Vision Zero ist eine Strategie, die darauf abzielt, alle Verkehrstoten und Schwerverletzten zu eliminieren und gleichzeitig eine sichere, gesunde und gerechte Mobilität für alle zu gewährleisten. Die Vision Zero wurde erstmals in den 1990er Jahren in Schweden umgesetzt und hat sich in ganz Europa und darüber hinaus als erfolgreich erwiesen.
Die EU-Verordnung General Safety Regulation (GSR) hat die Bedeutung einer verbesserten indirekten Sicht erkannt und schreibt eine Reihe von Anforderungen für neue Fahrzeuge vor, darunter Seiten- und Fronterkennungssysteme, um gefährdete Verkehrsteilnehmer zu schützen und die Zahl der Verkehrstoten zu verringern.
Das Direct-Vision-Programm von Transport for London (TfL) geht noch einen Schritt weiter und schreibt vor, dass alle Fahrzeuge über 12 Tonnen entweder ab Werk eine akzeptable direkte Sicht (mindestens eine 3-Sterne-Bewertung) bieten oder mit fortschrittlichen Fahrzeugsicherheitssystemen ausgestattet sein müssen. So muss beispielsweise das Seitenerkennungssystem in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes vorherzusagen und eine auf der Wahrscheinlichkeit basierende Alarmstrategie bereitzustellen, um Fehlalarme und Überlastung des Fahrers zu vermeiden.
Weitere Beispiele für Vision Zero sind in ganz Europa zu finden. In Italien schreibt die Blind Spot Resolution 971/2023 vor, dass Fahrzeuge, die zwischen 7.30 Uhr und 19.30 Uhr in Mailand unterwegs sind, mit Systemen ausgestattet sein müssen, die gefährdete Verkehrsteilnehmer in der Nähe der Front oder der Seite des Fahrzeugs erkennen.
In Deutschland hat die Landwirtschaftskammer mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit Kamerasystemen ausgestattet sein müssen, um Unfälle im Querverkehr zu reduzieren. Diese werden durch den großen Abstand des Fahrers zur Fahrzeugfront oder durch die zahlreichen Anbaugeräte verursacht. Aufgrund der Anbaugeräte, die die Sicht auf beiden Seiten behindern, muss der Fahrer 3,5 Meter in die Straße hineinfahren, um andere Fahrzeuge zu sehen.


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