Gemäß unserer Satzung fällt der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an. Unabhängig davon, ob die Anmeldung im Januar oder beispielsweise im Juli erfolgt - der Jahresbeitrag ist in einer Summe in voller Höhe zu entrichten. Eine anteilige monatliche Verrechnung ist nicht möglich. Dies wurde von der Mitgliederversammlung als ausführendem Vereinsorgan beschlossen und ist in unserer Satzung hinterlegt.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Mitgliedschaften nur an die Privatadresse des Mitglieds berechnet werden können; Beiträge für BVL-Firmenmitgliedschaften werden an das Unternehmen berechnet.
Mit Ihrer Anmeldung profitieren Sie sofort von den zahlreichen Vorteilen der BVL Mitgliedschaft. Beispielsweise kann sich die Teilnahmegebühr für unsere Veranstaltungen, wie der Deutschen Logistik-Kongress in Berlin, um bis zu 200 EUR reduzieren, womit sich ein personenbezogener Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt gemacht hat.
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.05.2023 gibt es zum 01.01.2024 Änderungen bei den Mitgliedsbeiträgen und -kategorien. Zukünftig gibt es zwei neue Beitragskategorien für Unternehmen (1.001 bis 2.000 Mitarbeiter sowie über 2.000 Mitarbeiter). Mitgliedsunternehmen in diesen Größenordnungen können gern schon jetzt zum diesjährigen Beitragssatz von 1.300 € die Anzahl von 12 bzw. 16 inkludierten Kontaktpersonen benennen! Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen - bei der diesjährigen Mitgliederversammlung beschlossenen - Beiträge.