Emoji statt Unterschrift: Sind Verträge über WhatsApp und Co. rechtlich gültig?, 24.04.2025
Hinweis: Die Veranstaltung musste aus organisatorischen Gründe vom 13.03. auf den 24.04. verschoben werden. Veranstaltungstyp: Vortrag Zielgruppe: Fachpublikum (Professionals) Regionalgruppe:
Rhein/Main
Datum:
24.04.2025
Uhrzeit:
17:00 - 20:30 Uhr
Anmeldeschluss:
21.04.2025
Ort:
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Güterplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in aller Munde und das nicht zuletzt, weil es die Formvorschriften für Gewerbemietverträge grundlegend reformiert. Die damit einhergehenden Folgefragen für die Vertragspraxis wollen wir auch zum Anlass nehmen, Ihnen einen Überblick über Schrift- und Textformerfordernisse im Unternehmensalltag sowie ihre Chancen und Risiken zu geben. Weshalb nunmehr Vorsicht beim Texten und Chatten geboten ist, welche Auswirkungen für Gewerbemietverträge zu erwarten sind und warum des Oberlandesgericht München in einer aktuellen Entscheidung sogar einen Blick in das Emoji-Lexikon „Emojipedia“ werfen musste, wollen wir am 24. April 2025 gerne mit Ihnen diskutieren.
Geplanter Ablauf:
17:00 - 17:30 Uhr
Ankunft und Begrüßung
Holger Bürskens, Partner, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Joachim von Winning, Regionalgruppensprecher Rhein/Main, BVL
17:30 - 19:00 Uhr
Vortrag und Fragen
Frau Purwin ist im Bereich Real Estate tätig. Frau Engeleit berät im Bereich Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Litigation.
Marlena Purwin, Rechtsanwältin, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Laura Engeleit, Rechtsanwältin, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
19:00 - 20:30 Uhr
Get together beim Imbiss über den Dächern von Frankfurt
Die Teilnehmerzahl dieser Veranstaltung ist auf 60 Teilnehmer begrenzt. Bitte melden Sie sich und jeden weiteren Teilnehmer einzeln an.