Hehres Ziel und hoher Anspruch - das neue Lieferkettengesetz
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08.06.2022
Ab dem 1. Januar 2023 tritt das deutsche Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland in Kraft. Diese müssen sich dann verstärkt um Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren direkten und indirekten Zulieferern kümmern. Dadurch, dass auch Zulieferer mit einbezogen werden müssen, sind auch kleinere Unternehmen aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen in der Verantwortung. Grund genug für die Regionalgruppe Südwestfalen, sich mit diesem Thema im Rahmen einer Veranstaltung am 18. Mai einmal näher zu befassen. Simon Gmeiner von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) stellte den rund 30 Teilnehmenden die grundlegenden Inhalte und Kriterien des neuen Lieferkettengesetzes vor. Gmeiner definierte Begriffe wie „menschenrechtliches Risiko“ und „umweltbezogenes Risiko“, aber auch „Lieferkette“ sowie „unmittelbarer Zulieferer“ und „mittelbarer Zulieferer“. Außerdem ging es darum, wie mögliche Verstöße gegen das Gesetz geahndet werden. Vor allem gehe es in dem Gesetz aber um eine „Bemühungspflicht“, nicht um eine „Erfolgspflicht“, konnte Gmeiner die Teilnehmenden beruhigen. Im Anschluss an den Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion, unter anderem zu dem Thema, inwieweit eine kommende EU-Richtlinie das deutsche Gesetz aushebeln oder gar noch verstärken könnte.
Im Rahmen der Veranstaltung fanden auch die Wahlen des Sprecherteams statt. Toralf Langner und Christoph Berg wurden in ihren Ämtern bestätigt. Neu im Team ist Julian Mack. Mack, der sich für die Veranstaltung live vom Forum Automobillogistik dazuschaltete, ist ebenfalls schon im BVL-Ehrenamt erfahren – er war vorab studentischer Sprecher und im Netzwerk Young Professionals aktiv.