Gemäß unserer Satzung fällt der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an. Unabhängig davon, ob die Anmeldung im Januar oder beispielsweise im Juli erfolgt - der Jahresbeitrag ist in einer Summe in voller Höhe zu entrichten. Eine anteilige monatliche Verrechnung ist nicht möglich. Dies wurde von der Mitgliederversammlung als ausführendem Vereinsorgan beschlossen und ist in unserer Satzung hinterlegt.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Mitgliedschaften nur an die Privatadresse des Mitglieds berechnet werden können; Beiträge für BVL-Firmenmitgliedschaften werden an das Unternehmen berechnet.
Mit Ihrer Anmeldung profitieren Sie sofort von den zahlreichen Vorteilen der BVL Mitgliedschaft. Beispielsweise kann sich die Teilnahmegebühr für unsere Veranstaltungen, wie der Deutschen Logistik-Kongress in Berlin, um bis zu 200 EUR reduzieren, womit sich ein personenbezogener Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt gemacht hat.
Kündigung der Mitgliedschaft
Gemäß unserer Satzung ist eine Kündigung in schriftlicher Form bis spätestens sechs Wochen vor Jahresende in der Geschäftsstelle einzureichen. Dies können Sie per Post an die
Durch die fristgerechte Einsendung wird die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt.
Bitte beachten Sie, dass die studentische Mitgliedschaft nicht automatisch mit dem Abschluss Ihres Studiums endet. Auch hierfür ist eine schriftliche Kündigung notwendig, die auf oben genannten Wegen an unsere Geschäftsstelle zu richten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Kündigungen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist eingehen, rückwirkend nicht akzeptieren können.