Beitragsrechnung

 

Satzungsgemäß fällt der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an.
Dieser ist auch bei unterjähriger Anmeldung in einer Summe und in voller Höhe zu entrichten. Eine anteilige monatliche Verrechnung ist nicht möglich.
Dies wurde von der Mitgliederversammlung der BVL als ausführendem Vereinsorgan beschlossen und ist in der Satzung hinterlegt.

Mit Ihrer Anmeldung profitieren Sie sofort von den Vorteilen der BVL-Mitgliedschaft.
So reduzierte sich die Teilnahmegebühr für Mitglieder beim 28. Deutschen Logistik-Kongress um mehr als € 200.-.

>> Nutzen
>> Satzung (PDF)
>> Verhaltenskodex (PDF) 

Kündigung der BVL-Mitgliedschaft

Gemäß unserer Satzung ist eine Kündigung in schriftlicher Form bis spätestens sechs Wochen vor Jahresende in der Geschäftsstelle einzureichen. Durch die fristgerechte Kündigung wird die Mitgliedschaft zum 31.12. des laufenden Jahres gekündigt.

Bitte beachten Sie, dass die studentische Mitgliedschaft in der BVL nicht mit der Beendigung Ihres Studiums endet! Hierfür ist die schriftliche Kündigung notwendig, die an unsere Geschäftsstelle zu richten ist.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Kündigungen außerhalb der angegebenen Frist nicht rückwirkend akzeptieren können.

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Ansprechpartner

Cornelia Pintat
Mitgliederservice
T: 0421/173 84 15